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Feuerwehr-Entschädigungssatzung ab 01.01.2023 neu geregelt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 die Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung beschlossen. Mit der Neuregelung wird die zuletzt im Jahr 2009 überarbeitete Satzung aktualisiert. Wichtiger Bestandteil ist die Anhebung der Aufwandsentschädigung für Feuerwehreinsätze von derzeit 12,00 € je volle Stunde auf zukünftig 15,00 €. Darüber hinaus werden jährliche Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrangehörige, die Sonderaufgaben wahrnehmen (u.a. Gesamt- und Abteilungskommandanten, Gerätewarte) angepasst und einzelne Regelungen präzisiert. Der neue Satzungstext wird im Gemeindeamtsblatt bekannt gegeben.

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Feuerwehr-Entschädigungssatzung hier ansehen und herunterladen (PDF)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen

Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser vom 06.06.2019