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Donnerstag, 10. Juni 2010

Musterwiderspruch gegen Google Street View

Der Internetdienst Google "Street View" plant, detaillierte Bilder von Straßenzügen und Häusern sowie deren Umgebung ins Netz zu stellen. So sollen Internetnutzer die Möglichkeit erhalten, sich ein Bild von den  Gegebenheiten vor Ort zu machen. Dem Betrachter erscheinen die Straßenzüge so, als würde er selbst direkt in der Straße stehen.

Nach massiver Kritik hat der Google die Fahrten mit den Spezialkamerafahrzeugen vorläufig ausgesetzt. Über die Wiederaufnahme gibt es noch keine Entscheidung.

Auch in der Gemeinde Dietingen sind viele Bürgerinnen und Bürger mit der Veröffentlichung der Aufnahmen nicht einverstanden. Da es Städten und Gemeinden nicht möglich ist, pauschal für ihre Bürgerinnen und Bürger Widerspruch einzulegen, bietet die Gemeinde Dietingen als Service einen Mustertext an, mit dem Sie Ihre Interessen gegen Google "Street View", geltend machen können.

Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (z. B. die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann.

Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und von Grundstückseigentum kann bei Google formlos per Post oder per eMail eingelegt werden. Eine Begründung des Widerspruchs ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) empfiehlt betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Aufnahmen gar nicht erst im Internet publiziert werden können. Weitere Informationen des BMELV sind unter www.bmelv.de verfügbar.

Zum Musterwiderspruch geht es hier.