Montag, 20. März 2023
Sperrung der Schlichemklamm behördlich angeordnet
Wenige Tage nach der Ankündigung der Sperrung des Wanderwegs entlang der Schlichemklamm wurde das Betretungsverbot behördlich angeordnet.
Der beliebte Weg entlang der Schlichem ist auf einem längeren Teilstück bis auf Weiteres nicht mehr begehbar. Schilder bei der Ramsteiner Mühle, am unteren Eingang zur Klamm nahe des Butschhof und auf dem schmalen Einstieg unterhalb des Hofgut Ramstein weisen Wanderer und Spaziergänger auf die Sperrung hin. Das Betretungsverbot umfasst neben den Wegen, die in die Klamm führen, auch das gesamte Waldgebiet im abgesperrten Bereich. Grund für die Sperrung ist eine hohe Gefährdungssituation, die durch absterbende Eschen – verursacht durch das sogenannte Eschentriebsterben – und seit längerer Zeit abgestorbene Fichten entstanden ist. Erste Baumstämme sind bereits aus den Steilhängen der Klamm nach unten gestürzt, durch die fortschreitende Fäulnis der betroffenen Bäume verschärft sich die Lage zunehmend. Da die Sicherheit der Wanderer absoluten Vorrang hat, gibt es aus Sicht des Forstamtes keine Alternative zu dem Betretungsverbot.