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Montag, 27. Februar 2023

Von 1. März bis 30. September ist Vegetationsschutzzeit

Zwischen dem 1. März und dem 30. September eines jeden Jahres ist die Vegetati-onsschutzperiode. In dieser Zeit ist es untersagt, Hecken, Bäume und Gebüsche zu roden, abzuschneiden oder auf andere Weise zu zerstören bzw. Bäume mit Bruthöh-len und Nestern zu fällen. Die Schutzzeit dient dem Erhalt der Lebensräume von Tie-ren und Pflanzen und unterstützt insbesondere die Vögel in der Brut- und Aufzucht-zeit genauso wie eine Vielzahl an Insekten und Kleinlebewesen. Übliche Pflege-schnitte an Bäumen und Hecken sind weiterhin auch innerhalb der Schutzzeit zuläs-sig. Bei Sondersituationen wie beispielsweise Schädlingsbefall oder der Gefahr für die Standsicherheit von Bäumen erteilt das Landratsamt gerne Auskunft.
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