Montag, 05. Dezember 2022
Gesplittete Abwassergebühr – Meldung von Flächenveränderungen
Die Gemeinde Dietingen unterhält zur Beseitigung des Schmutz- und Regenwassers ein umfangreiches und weitverzweigtes Kanalisationsnetz. Die Kosten hierfür tragen die Nutzer über die Abwassergebühren. Als Gebührenmaßstab wird das über den Wasserzähler abgerechnete Wasser sowie auch das von den befestigten Flächen und Dachflächen in die Kanalisation ablaufende Regenwasser (Niederschlagswasser) herangezogen.
Die Niederschlagswassergebühr errechnet sich nach Größe und Versiegelungsart der eingeleiteten Flächen. Nach § 46 Absatz 5 der Abwassersatzung der Gemeinde Dietingen sind Änderungen von Größe oder Versiegelungsgrad des Grundstücks um mehr als 10 m² innerhalb eines Monats der Gemeinde anzuzeigen.
Diese Anzeigepflicht betrifft Bauvorhaben, auch solche, die baugenehmigungsfrei sind, wie z.B. der Bau von Terrassen nebst Überdachungen, Carports, Befestigungen von Hofflächen, soweit sie an das Kanalsystem der Gemeinde angeschlossen sind oder über die Straße entwässern.
Sofern Sie seit der Erfassung der versiegelten Flächen zusätzlich Flächen versiegelt oder auch entsiegelt haben und diese bisher nicht gemeldet wurden, holen Sie dies bitte umgehend nach.
Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung unter Tel. 0741 4806-0 oder info @dietingen.de gerne zur Verfügung.
Ihre Gemeindeverwaltung