Freitag, 11. Dezember 2020
Hinweise zur Quarantäne-Absonderung
Seit 2. Dezember 2020 besteht die Pflicht zur Absonderung ("Eigen-Quarantäne") nach den Bestimmungen der CoronaVO Absonderung. Einzelfallverfgügungen sind i. d. R. nicht mehr erforderlich. Stattdessen stellt die Ortspolizeibehörde (Gemeindeverwlatung) den Personen, die sich in Absonderung befinden, eine Bescheinigung aus.
Nähere Bestimmungen finden Sie in der rechten Spalte.
Die Anzahl an Covid-19-Infektionen nimmt derzeit bundesweit zu. In Land Baden-Württemberg werden Vorbereitungen getroffen, für die nächste Zeit verschärfte Bestimmungen zu erlassen.
Über Entwicklungen in Baden-Württemberg sowie im Landkreis Rottweil informieren die Landesverwaltung und die Kreisverwaltung auf Ihren Internetauftritten (siehe rechte Spalte).
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