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Verfahren von A bis Z

Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung im Geburtenregister beantragen

Sie sollten im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären.

Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig.

Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, wenn das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.

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Ablauf

Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Dort können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.

Das Standesamt trägt die Geburt und Sie als Adoptiveltern im Personenstandsregister ein.

Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.

Fristen

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Kosten

  • für die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: EUR 100,00
  • für die Fortschreibung der Personenstandsregister am Standesamt des Wohnsitzes: keine

Rechtsgrundlage

Personenstandsgesetz:

  • § 36 Geburten und Sterbefälle im Ausland
  • § 27 Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung

§ 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

Voraussetzungen

Sie haben ein ausländisches Kind adoptiert.

Zuständigkeit

das Standesamt Ihres Wohnsitzes

Erforderliche Unterlagen

alle Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren

Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.

Lebenslagen dieses Verfahrens