Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten.
Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu.

Detailseite

Sie sind hier: Startseite / …für Bürger / Verwaltung / Lebenslagen / Detailseite

Lebenslagen von A bis Z

Agentur für Arbeit

Sie müssen für Ihre Agentur für Arbeit jederzeit über den Postweg erreichbar sein.

Wenn Sie z. B. infolge eines Umzuges nicht oder nur mit einer zeitlichen Verzögerung erreichbar sind, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ein Postnachsendeantrag gewährleistet Ihre Erreichbarkeit nicht.