Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten.
Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu.

Detailseite

Sie sind hier: Startseite / …für Bürger / Verwaltung / Lebenslagen / Detailseite

Lebenslagen von A bis Z

Alleinerziehende

Viele Mütter und Väter erziehen ihre Kinder alleine. Für ihre finanzielle Unterstützung sorgt der Unterhaltsanspruch, den das Kind gegen den anderen Elternteil hat. Der nicht erziehende Elternteil ist verpflichtet, sich abhängig von seinem Einkommen an den Lebenskosten des Kindes zu beteiligen. Ist er dazu nicht in der Lage oder entzieht er sich der Durchsetzung der Unterhaltszahlungen, besteht die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

Hinweis: Das Jugendamt kann gegebenenfalls als Beistand bei der Feststellung der Vaterschaft oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen helfen.